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Aktualisiert: 5. Aug. 2019

Sicher drang in den vergangenen Tagen auch der Begriff IGEL-Leistungen an ihre Ohren, oder sie haben einen Artikel in Zeitungen über dieses Thema gelesen.

IGEL-Leistungen, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen, sind in der Regel präventive Leistungen, von Fach- und Allgemeinärzten angeboten, die allerdings privat bezahlt werden müssen. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten dieser Leistungen nicht!

Um jetzt als Patient zu erfahren, ob die Leistung, welche vom Arzt als Vorbeugungsmaßnahme angeboten wird, auch einen medizinischen Sinn und zusätzlichen gesundheitlichen Mehrnutzen für einen alleine bringt, bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen das Internetmedium -IGEL-Monitor- an.

Auch die von vielen Zahnarztpraxen angebotene Professionelle Zahnreinigung findet sich im IGEL-Monitor wieder.


Das Ergebnis jedoch, ist für die deutschen Zahnarztpraxen erschreckend! Denn übersetzt heißt es: Die PZR bringt ihnen als Patient nichts! Ganz im Gegenteil, die PZR kann sogar schaden! Und wir als Prophylaxeabteilung einer Zahnarztpraxis, mit dem Schwerpunktthema Prophylaxe und parodontale Betreuung, müssen dem leider zustimmen!

Ca. 85% unserer Stammpatienten sind in einem sehr gut funktionierenden Präventionsprogramm integriert. Wie kann es dann sein, dass wir als Zahnarztpraxis einer Aussage zustimmen, die ja eigentlich gegen unsere Arbeit gerichtet ist?

Der Grund ist ganz einfach, benötigt allerdings zum Verstehen ein paar Zusatzinformationen!

Das erste Problem stellt die Definition der PZR-Leistung dar, die im Leistungskatalog der PRIVATEN Krankenversicherungen (GOZ) zu finden ist! Diese lautet: "Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen, einschließlich die Reinigung der Zwischenräume und das Entfernen des Biofilms mit Oberflächenpolitur und geeigneten Fluoridierungsmaßnahmen“. Diese Definition ist doppelt gemoppelt, widerspricht sich teilweise und hat für viele Patienten, wenn die PZR definitionsgetreu durchgeführt wird, keinen gesundheitlichen Zusatznutzen, der sich über einen längeren Zeitraum trägt! Und da haben wir auch schon das zweite Problem:

Viele Patienten benötigen oft mehrere unterschiedliche Behandlungsabläufe. In der Prävention funktioniert das "Gießkannenprinzip" einfach nicht! Hier kommt es auf den Einzelfall an. Eines steht allerdings fest, nämlich die Tatsache, dass eine Vielzahl der Patienten unter einer Erkrankung des Zahnhalteapparates leiden, teilweise ohne es zu wissen und deshalb nicht merken! Bei dieser Erkrankung sind Zahnfleischtaschen vorhanden, in denen festhaftender Zahnstein und/oder weicher Zahnbelag sitzt. Das ist ein Bereich der gereinigt werden MUSS!!! Diese Region liegt aber nicht mehr supragingival, also oberhalb- oder am Zahnfleischrand. Wir befinden uns hier in einem Bereich unterhalb des Zahnfleischrandes, nämlich dem subgingivalen Bereich und dieser Reinigungsbereich liegt nicht in der Definitionsbeschreibung der PZR.

Das dritte Problem stellt nun eine mögliche Fehlbehandlung der Patienten dar. Wenn deren parodontal geschädigtes Gebiss nicht stabilisiert, sondern noch weiter kaputt-therapiert wird!

Das vierte Problem ist, dass nicht jede Fachkraft dafür geeignet ist, unterhalb des Zahnfleischrandes zu reinigen. Um diese Behandlung vorzunehmen braucht es eine spezielle Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF) oder zur Dentalhygienikerin (DH).

Die Zahnreinigung, wie sie im Leistungskatalog definiert ist, und an jede zahnmedizinische Fachkraft delegierbar ist, stellt somit hauptsächlich eine kosmetische Zahnreinigung dar, in der nur für ein paar wenige Patienten ein medizinischer Zusatznutzen enthalten ist. Von einer solchen Reinigung können nur Personen profitieren, die entweder ein erhöhtes Kariesrisiko, einfache Zahnfleischentzündungen, freiliegende Wurzeloberflächen, nahrungsbedingte Säureschäden oder Verfärbungen haben.

Die meisten Patienten aber weisen eine entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparates (Parodontitis) auf und um die zu stabilisieren braucht es

1. Wissen um die Erkrankung, 2. Wissen um Wechselbeziehungen mit dem gesamten Organismus, 3. das Können in der praktischen Therapieumsetzung und 4. Empathie mit dem Patienten!

Patienten, die von uns, dem RöDental Spa Team betreut werden, können sicher sein, dass sie individuell nach ihren Bedürfnissen und Erkrankungsformen beraten und auch therapiert werden! Wenn wir bei ihnen eine PZR durchführen, ist es selten eine PZR wie sie im Leistungskatalog verfasst ist. UNSERE PZR geht weit über das Maß der Leistungsbeschreibung hinaus. Wir führen nur medizinisch notwendige und von Nutzen geprägte Therapiemaßnahmen durch. Sie werden von uns über ihre aktuelle Mundgesundheitssituation informiert und über notwendige Therapiemaßnahmen beraten. Schließlich und endlich entscheiden sie, WAS sie WIE und WANN haben wollen.

Die Zahnreinigungen im RöDental Spa werden ausschließlich von ZMF´s oder DH´s als echte MEDIZINISCHE ZAHNREINIGUNGEN durchgeführt. Sie bekommen als Patient also eine Leistung, die weit über die Definition der PZR aus dem Leistungskataloges der Privaten Krankenversicherungen hinausgeht. Dabei entstehen keine zusätzlichen Kosten, denn auch wir müssen uns an die Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte halten.

Ich hoffe, dass das Geschriebene informativ für sie ist, sollten sie aber noch weitere Fragen zu diesem oder auch anderen Themen haben, dann rufen sie uns einfach an, oder vereinbaren sie einen Beratungstermin unter der 09563-74640.

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